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Nicht fündig geworden? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption, ordentliche oder erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung erworben werden.
Formulare für die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung können Sie bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.ch.ch/de/einbuergerung
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