Suche
Nicht fündig geworden? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Die Sozialhilfe gewährt wirtschaftliche Hilfe, wenn eine Person nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Für die Bemessung der materiellen Hilfe gelten das kantonale Sozialhilfegesetz und die entsprechende kantonale Sozialhilfeverordnung. Die Unterstützung bemisst sich weitestgehend nach den SKOS - Richtlinien (SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), die für die Gemeinde Berg verbindlich sind. Nebst der wirtschaftlichen Existenzsicherung wird auch persönliche Hilfe angeboten. Bezogene Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.
Die Sozialhilfe hilft den Ratsuchenden, ihre materielle Selbständigkeit und Unabhängigkeit wieder zu erlangen. Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, die Dauer der Unterstützung kurz zu halten und nachhaltige Lösungen gemeinsam zu suchen.
Die Kommission tagt ca. alle zwei Monate.
Name | Kontakt | |
---|---|---|
Margrit Streckeisen |
Tel.: 071 636 11 63 |
|
Silvana Von Siebenthal |
Tel.: 079 344 61 46 |
|
Marcel Zollikofer |
Tel.: 071 637 70 43 |
|
Alex Kriesi Cadalbert |
||
Jürg Landenberger |
||
Barbara Mächler-Engeli |
Tel.: 071 637 70 47 |