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Die Aufgaben einer RPK sind in der Gemeindeordnung definiert. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Rechnungsprüfungskommission Voranschläge, Jahresrechnungen, Spezialanträge, Bauabrechnungen, Kassen- und Buchführung der politischen Gemeinde und der Technischen Betriebe untersucht. In erster Linie werden Budget und Rechnungen auf Vollständigkeit, Rechtmässigkeit und Richtigkeit geprüft. Bei der Rechtmässigkeitsprüfung wird untersucht, ob die getätigten Ausgaben auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage basieren und ob sie sich im Rahmen der bewilligten Kredite und sonstigen Rechtsgrundlagen bewegen.
Die Rechnungsprüfungskommission tagt in der Regel im Frühjahr zur Kontrolle des Jahresabschlusses.
Name | Kontakt | |
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Yvonne Pfister |
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Rebekka Eicher |
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Christoph Greuter |
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Rafael Fritschi |
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Hannes Züblin |