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Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume zuständig wie z. B. Mietzinserhöhungen, Kündigung etc. Sie hat den Auftrag, in einem kostenlosen Verfahren eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, müssen die Parteien zur Durchsetzung ihres Anspruchs in der Regel das Gericht anrufen. Dort ist das Verfahren in allen Kantonen der Deutschschweiz kostenpflichtig.
Die Mieterschlichtungsstelle tagt in unregelmässigen Abständen bei Bedarf.
Name | Kontakt | |
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Christian Schroff |
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Karin Eicher |
E-Mail: amt.sicherheit@weinfelden.ch |
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Hansjörg Federle |
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René Messmer |